10. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Schmutzwasser

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Amtliche Bekanntmachung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost

10. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die
Schmutzwasserbeseitigung vom 28.06.2001

Aufgrund des § 154 i.V.m. § 5 (4) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 08.12.2016 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

§ 11
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
II. Abwassergebühr B

§ 11 – II. Abwassergebühr B wird wie folgt geändert:

  1. Die Gebühr I der Abwassergebühr B wird nach Frischwasserverbrauch berechnet. Die Abfuhr- und Reinigungsgebühr beträgt:
    9,63 €/m³ Frischwasser
  2. Die Gebühr II Kleinkläranlagen der Abwassergebühr B wird nach Aufwand berechnet und beträgt für Abfuhr und Reinigung: 
    24,08 €/m³ Fäkalien
  3. In den Gebühren laut Punkt 1. und Punkt 2., die der Zweckverband für die Abfuhr der Fäkalien aus abflusslosen Gruben bzw. Kleinkläranlagen erhebt, ist das Auslegen von Saugschläuchen bis 30 m enthalten. Muss der Entsorger darüber hinaus weitere Schläuche zum Absaugen des Klärschlammes bzw. der Fäkalien auslegen, ist der Aufwand vom Kunden zu erstatten. Der Zweckverband erhebt dafür eine Gebühr von 0,50 € je Meter zusätzliche Schlauchlänge.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Pasewalk, den 09.12.2016

Großer
Verbandsvorsteher

Tag der Veröffentlichung:  28.02.2017

Satzungsänderung als PDF-Datei

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Baumaßnahmen nach Rohrbruch im Feb. 2026, Austausch der Trinkwasserhauptleitung zwischen Papendorf und Pasewalk
vom 30.03. – 02.04. 2026 und 07.04. – 10.04.2026

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

ab dem 30.03.2026 werden wir zwischen Papendorf und Pasewalk die Trinkwasserhauptleitung austauschen.

Aus diesem Grund ist in der Zeit vom 30.03. – 02.04.2026 die Trinkwasserversorgung zeitweise nicht

gewährleistet, außerdem kann es zu Druckschwankungen kommen.

Zwischen dem 07.04. und 10.04.2026 werden Netzspülungen durchgeführt, dabei kann es

zu Druckschwankungen und Trübung des Trinkwassers kommen.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an unseren Trinkwassermeister

Herrn Matern, 0171 61 31 243.

Wir bitten um Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mentz

Technischer Geschäftsführer