11. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung

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Amtliche Bekanntmachung

11. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow,
Süd-Ost vom 28.06.2001

Aufgrund des § 152 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 13. August 2019 folgende Satzung erlassen:

Änderungssatzung

Die Verbandssatzung wird wie folgt geändert:

Artikel 1
§ 5 Verbandsversammlung und Stimmrecht der Verbandsmitglieder

Abs. 3) Satz 3 wird wie folgt geändert:

Mitglieder des Verbandes sind:Stimmrecht
Stadt Penkun2 Stimmen
und die Gemeinden 
Bergholz1 Stimme
Blankensee1 Stimme
Boock1 Stimme
Brietzig1 Stimme
Fahrenwalde1 Stimme
Glasow1 Stimme
Grambow1 Stimme
Jatznick2 Stimmen
Koblentz1 Stimme
Krackow1 Stimme
Krugsdorf1 Stimme
Löcknitz4 Stimmen
Nadrensee1 Stimme
Nieden1 Stimme
Papendorf1 Stimme
Plöwen1 Stimme
Polzow1 Stimme
Ramin1 Stimme
Rollwitz1 Stimme
Rossow1 Stimme
Rothenklempenow1 Stimme
Schönwalde1 Stimme
Zerrenthin1 Stimme
  
Mitgliedsgemeinden: 24Gesamt Stimmen: 29 Stimmen

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Pasewalk, 04. September 2019

Großer

Verbandsvorsteher

Tag der Veröffentlichung: 05. September 2019

Satzungsänderung als PDF-Datei

Hinweis:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

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