13. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung

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Amtliche Bekanntmachung

 13. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow,
Süd-Ost vom 28.06.2001

Aufgrund des § 152 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 05.12.2019 folgende Änderungssatzung erlassen:

Änderungssatzung

Die Verbandssatzung wird wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 13 Entschädigung

 § 13 Abs. 1) und Abs. 3) ändern sich wie folgt:

  1. Der Verbandsvorsteher erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 %, das sind 440,00 €.
  2. Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung und des Vorstandes ein Sitzungsgeld in Höhe von 100 %, das sind 40,00 €. Die nicht der Verbandsversammlung angehörenden Mitglieder des Vorstandes erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen des Vorstandes und Verbandsversammlungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 100 %, das sind 40,00 €.

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Pasewalk, 06. Dezember 2019

Großer

Verbandsvorsteher

Tag der Veröffentlichung: 17. Dezember 2019

Satzungsänderung als PDF-Datei

Hinweis:

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.  

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