14. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Schmutzwasser

Zurück zur Übersicht

Amtliche Bekanntmachung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost

14. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die

Schmutzwasserbeseitigung vom 28.06.2001

Aufgrund des § 154 i.V.m. § 5 (4) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 02.12.2021 folgende Änderungssatzung erlassen:

Artikel 1

§11
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
I. 
Abwassergebühr A

§11 Abs. 1b) letzter Satz wird wie folgt neu gefasst:

Berechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.

 Artikel 2

 §14
Heranziehung und Fälligkeit

 §14 Abs. 3) Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

 Berechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Artikel 3

 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Pasewalk, den 03. Dezember 2021

Großer

Verbandsvorsteher

Tag der Veröffentlichung: 21. Dezember 2021

Satzungsänderung als PDF-Datei

Hinweis:

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Zurück zur Übersicht