5. Änderung zu den Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV

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Amtliche Bekanntmachung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost

  1. Änderung zu den Ergänzenden Bestimmungen des Trink- und Abwasserzweckverbandes
    Uecker-Randow, Süd-Ost zur Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung
    mit Wasser (AVBWasserV) vom 17.04.2008

Aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWas-serV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750, 1067), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird durch Beschlussfassung der Verbands-versammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost am 05.12.2024 fol-gende Änderung zu den „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV“ erlassen:

Artikel 1

  1. Grundpreis

Punkt 2. Grundpreis

Satz 3 wird wie folgt geändert:

Der Grundpreis je Einheit pro Jahr beträgt 169,23 €.

Artikel 2

Diese Änderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Pasewalk, den 17. Dezember 2024

Großer
Verbandsvorsteher

Satzungsänderung als PDF-Datei


Tag der Veröffentlichung: 17. Dezember 2024

Hinweis
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

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Baumaßnahmen nach Rohrbruch im Feb. 2026, Austausch der Trinkwasserhauptleitung zwischen Papendorf und Pasewalk
vom 30.03. – 02.04. 2026 und 07.04. – 10.04.2026

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

ab dem 30.03.2026 werden wir zwischen Papendorf und Pasewalk die Trinkwasserhauptleitung austauschen.

Aus diesem Grund ist in der Zeit vom 30.03. – 02.04.2026 die Trinkwasserversorgung zeitweise nicht

gewährleistet, außerdem kann es zu Druckschwankungen kommen.

Zwischen dem 07.04. und 10.04.2026 werden Netzspülungen durchgeführt, dabei kann es

zu Druckschwankungen und Trübung des Trinkwassers kommen.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an unseren Trinkwassermeister

Herrn Matern, 0171 61 31 243.

Wir bitten um Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mentz

Technischer Geschäftsführer